7. Gesundheit und Verpflegung

Gesundheitsfürsorge ist Elternsache und Sie entscheiden ob Ihr Kind gesundheitlich in der Lage ist eine solche Reise anzutreten. Sollten Sie unsicher sein, können Sie bei uns nachfragen oder zu Ihrem Kinderarzt gehen.

Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder der Nutzung von Medikamenten geben Sie uns bitte vorher Bescheid.

Auf unseren Fahrten ist der Konsum von Tabak sowie alkoholhaltigen Getränken grundsätzlich nicht gestattet.

Den Konsum von Alkohol und Zigaretten wird durch das Jugendschutzgesetz geregelt. Es gilt während Auslandsreisen das Jugendschutzgesetz des Gastlandes. Prinzipiell wird das jeweils strengere Gesetz angewendet.

Alle unsere Reisen werden entsprechend der ausgeschriebenen Verpflegungsart realisiert. Sollten bei Ihrem Kind Besonderheiten in der Verpflegung bestehen, bitte informieren Sie uns rechtzeitig.

Unsere Betreuer/-innen haben alle eine Erste-Hilfe-Ausbildung und müssen diese bei uns nachweisen.

Alle unsere Reisen werden entsprechend der ausgeschriebenen Verpflegungsart realisiert. Sollten bei Ihrem Kind Besonderheiten in der Verpflegung bestehen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Gerne bieten wir vegetarische Ernährung für Ihr Kind an. Sollten Sie vegane Ernährung wünschen kontaktieren Sie uns hierzu bitte vorab, da wir dies mit der jeweiligen Einrichtung abstimmen müssen.

Weiterhin können Allergien wie z.B. Nuss- oder Fischallergien, sowie Gluten- und Lactoseunverträglichkeit berücksichtigt werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir nicht garantieren können, dass keine Spuren etwaiger Lebensmittel enthalten sind.

Die Verpflegung während der Reise erfolgt gesund und ausgewogen. Zusätzliche Süßigkeiten, die von Zuhause mitgegeben werden, wirken sich negativ auf diese Ernährung aus.